Warnung: Sämtliche E-Mails und zwar sämtlicher schweizer Einwohnerinnen und Einwohner  (also auch IHRE Mails ! ) werden ab 1. Januar 2002 überwacht. Doch weder die Behörden noch die Internet-Provider haben offenbar vor, die Kundschaft hierüber ehrlich und transparent zu informieren . . .

 

Wehren Sie sich: Wenn auch Sie sich schützen möchten, damit Ihre E-Mails nicht überwacht und zu Handen der schweizer Beamten gespeichert werden, fragen Sie unseren Webmaster:

Bitte clicken Sie HIER

     Bitte lesen Sie selber die folgenden Auszüge :

  Regierungskriminalität Schweiz

  E-Mail-Kunden werden überwacht - und bezahlen dafür

  Die Total-Überwachung aller SchweizerInnen

  Was ist hier anders als in einer Bananenrepublik?

  Ein "Eidgenössisches Verwaltungsgebäude"...

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte: Schreiben auch Sie ihm ! – Bitten auch Sie ihn um Hilfe ! 

  à .

© SonntagsZeitung vom 12. Mai 2002, Seite 7

 

E-Mail-Kunden werden überwacht - und bezahlen dafür

 

Ein neues Gesetz verlangt die Speicherung aller Schweizer E-Mails - das kostet Millionen und ritzt den Datenschutz

 

bern - Künftig werden alle E-Mails, die in der Schweiz hin- und hergeschickt werden, registriert. Die Informationen über Absender, Empfänger, Datum und Sendezeit werden sechs Monate lang gespeichert.

 

Betroffen von der Aktion sind sämtliche Schweizer Internetprovider. Sie sollen die E-Mail-Daten ihrer Kunden sammeln und dem Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bei Bedarf zur Verfügung stellen. So verlangt es das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das seit Anfang dieses Jahres [sso: 2002] in Kraft ist.

 

Nur: Was eigentlich Kriminellen, die ihre Verbrechen mit Hilfe des Internets planen, das Handwerk legen soll, tangiert vor allem unbescholtene E-Mail-Benutzer . Diese Pauschalüberwachung stösst auf Kritik: «Die Daten werden gesammelt, ohne dass ein konkreter Verdacht für eine Straftat vorliegt», sagt Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich. «Wer garantiert, dass sie nach sechs Monaten wirklich gelöscht werden?»

 

Auch die Provider, die vor kurzem über die Details der Massnahmen informiert wurden, zeigen sich wenig begeistert. Um die Auflagen des Bundes wie gefordert bis März 2003 zu erfüllen, müssen sie tief ins Portemonnaie greifen - die Zeche zahlen die Kunden, denn auf diese werden die Kosten am Schluss abgewälzt.

 

Ein kleiner Provider rechnet mit Kosten bis 100 000 Franken

 

So muss der zweitgrösste Schweizer Telekommunikationsunternehmer Sunrise etwa eine Million Franken in die Umrüstung investieren. «Wir hoffen, einen Teil der Ausgaben durch die Suchaufträge des Bundes wieder reinzuholen», sagt René Burgener, Leiter Internet und E-Business bei Sunrise.

 

Für das rückwirkende Durchforsten des E-Mail-Verkehrs bekommen die Provider 750 Franken pro Auftrag[sso: Der Steuerzahler zahlt auch dies; das Volk bezahlt seine eigene Bespitzelung durch Beamte!]. Burgener geht davon aus, dass die Aufträge der zuständigen Bundesstelle, dem Dienst für Besondere Aufgaben (DBA) im Uvek, zunehmen. «Bereits heute befassen sich drei unserer Mitarbeiter ausschliesslich mit Suchaufträgen», sagt der Leiter Internet. Pro Woche bearbeiten sie etwa acht Fälle.

 

Die kleineren Provider erhalten nur selten Anfragen - investieren müssen sie trotzdem. Beim Zürcher Internetprovider Dolphins Network Systems zeigt man sich konsterniert: «Im schlimmsten Fall brauchen wir eine völlig neue Infrastruktur», sagt Matthias Cramer. Er rechnet mit Kosten von 50 000 bis 100 000 Franken. Dass er diese nicht den Kunden weiterverrechnen muss, mag er nur «hoffen».

 

Die Kunden müssen nicht nur mit höheren Preisen rechnen - sie sollen über die präventive Speicherung ihres E-Mail-Verkehrs auch nicht informiert werden. Weder Internetanbieter noch das Uvek haben vor, die Nutzer zu benachrichtigen. Die Provider verweisen auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Teil entsprechende Hinweise enthalten, der Bund schiebt das Gesetz vor, das jeder einsehen kann.

 

Wie effizient die Überwachungsmassnahmen tatsächlich sind, ist fraglich. René Burgener von Sunrise: «Hier wird eindeutig am Ziel vorbeigeschossen. Die meisten kriminellen Internetbenützer wissen, wie sie die Kontrollen leicht umgehen können: zum Beispiel mit einem Konto bei hotmail oder gmx, deren Server nicht in der Schweiz stehen.»

 

Selbst der gesamte Inhalt eines Mails kann überwacht werden

 

Beim Uvek ist man trotz aller Kritik von den neuen Registrierungsmöglichkeiten überzeugt. Über 20 Mitarbeiter befassen sich im Dienst für Besondere Aufgaben mit den Anfragen der Strafuntersuchungs-behörden, die für ihre Fälle E-Mail-Daten verdächtiger Personen wollen. Der DBA entscheidet auch, ob eine Überwachung des gesamten Mailverkehrs einer verdächtigen Person - inklusive des Inhalts der Mails - durchgeführt wird.

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http://www.sonntagszeitung.ch/sz/szHome.html

Der geschätzten Redaktion der SonntagsZeitung gebührt Dank und Anerkennung, dass diese Tatsachen publiziert wurden.

Bitte besuchen Sie die SonntagsZeitung:  http://www.sonntagszeitung.ch/                                                                Zurück nach oben

 

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© SonntagsZeitung vom 19. Mai 2002, Seite 33                                                                                        Zurück nach oben

 

«Was ist hier anders als in einer Bananenrepublik?»

 

«E-Mail-Kunden werden überwacht und bezahlen dafür», SonntagsZeitung vom 12. Mai [2002]

 

Aha, die Schweiz wird jetzt endgültig zum Polizeistaat, ähnlich wie die alte DDR. E-Mails sind gleich zu behandeln wie Briefe - also gilt das Briefgeheimnis.

  Hans Georg Lips, St-Pierre de Varennes (Frankreich)

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ganz nach diesem Motto wird hier ein Bundesamt tätig. Wen wundert es, dass das Misstrauen in den Staat Schweiz noch mehr wächst schwindet?  [korr. sso] Was ist hier anders als in einer Bananenrepublik, wenn Überwachung total ohne richterliche Überwachung stattfindet - alles so genannt legal und doch klammheimlich? Wo führt das noch hin?

  Stephan Lehner, Adliswil ZH

 

Mich betrifft diese neue Regelung wenig, denn ich habe meinen eigenen virtuellen Server und zwar in Deutschland. So versende ich alle meine E-Mails über das Ausland. Im Weiteren dachte ich bis jetzt, dass die E-Mails sowieso aus Sicherheitsgründen einige Wochen gespeichert bleiben müssen. Da dachte ich wohl falsch.

  Thomas Kaufmann, Schüpfheim LU

 

Auch von sämtlicher Briefpost sollte künftig eine Kopie erstellt werden, die in einem Archiv gelagert wird. So kann bei Bedarf auf die Briefe jedes Schweizer Bürgers zurückgegriffen werden.

  X.Y [Verfasser auf dessen Wunsch gelöscht, www.s-security.net/helpdesk ]

 

Mich hat es fast aus den Socken gehauen. Wird die Schweiz jetzt zum Überwachungsstaat? Der nächste Schritt ist das Briefgeheimnis. Jeder Brief wird registriert nach Sender und Absender, dann die Telefone et cetera. Im Artikel wurde schon angetönt, wie man diese Gestapo-Methoden der Überwachung umgehen kann. Ich wünsche den Gesetzesmachern doch etwas mehr An- stand und Achtung gegenüber den Mitbürgern.

  Hans-Rudolf Kocher, Windisch AG

 

Das ist schlichtweg eine Schweinerei. Warum installieren sie nicht gleich in allen Haushalten Mikrofone und Kameras? Vermutlich wird das Ganze wieder runtergespielt unter dem Motto: Es betrifft nicht alle, es werden nur Stichproben gemacht. Spionage ist gesetzeswidrig. Durch solche Massnahmen werden neue Verschlüsselungstechniken nötig - und das wirkliche Verbrechen trägt dann wieder den Nutzen davon.

  Michael Lukas, Wauwil LU

 

 

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Auf der folgenden Internet-Seite sind ferner diese Informationen enthalten – bitte lesen Sie es selber :  

Regierungskriminalität Schweiz                         

Überwachung des Schweizer Volkes durch Beamte und deren Adlaten

Schweizerische Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO)

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Das aktuelle Thema:

Der Schlussstrich zum Schweizer Schnüffelstaat

 

Es war in der Schweiz nicht möglich, durch das Bundesgericht die Frage abklären zu lassen, ob der Bundesrat jemals eine ausreichende gesetzliche Grundlage besessen hat, um rund 900 000 Personen während Jahrzehnten durch die Bundespolizei und deren Adlaten bei den kantonalen Polizeien zu überwachen.

 

An der Stelle des Bundesgerichtes hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Frage entschieden: Es gab in der Schweiz keine solche gesetzliche Grundlage, welche den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprochen hätte. Mit seinem Urteil in der Sache Amann gegen die Schweiz vom 16. Februar 2000 ist diese Klarheit geschaffen worden. Was war passiert? Der Kaufmann Hermann Amann hatte in den Achtzigerjahren batteriebetriebene Haarentfernungs geräte importiert und in Frauenzeitschriften angepriesen. Eine offenbar unterr unerwünschtem Haarwuchs leidende Sekretärin der damaligen Sowjetbotschaft in Bern bestellte so ein Gerät telefonisch. Da alle Telefonleitungen der Sowjets von der Bundespolizei rechtswidrig abehört wurden, notierten die eifrigen Lauscher im Bundeshaus den Namen von Hermann Amann, legten eine Fiche an und vermerkten darauf mit einem Zahlencode eine Verbindung mit der Sowjetspionage (!). Ausserdem hielten sie fest, Amann sei eine "Verbindungsperson zur russ. Botschaft".

 

 

Dann flog die Fichenaffäre auf

 

Einige Jahre später flog die Fichenaffäre auf . Dabei wurde klar, dass die Bundespolizei mehr als 900'000 Fichen über unbescholtene Leute angelegt hatte. Heute weiss man - aber nur dank des Urteilsspruchs aus Strassburg -, dass es sich dabei um die gewaltigste Regierungskriminalität gehandelt hat, die in der Schweiz je vorgekommen ist: Der Staat handelte ohne jegliche ausreichende gesetzliche Grundlage.

 

 

Kneifendes Bundesgericht

 

Das Bundesgericht hätte vielfältige Möglichkeit gehabt, dies selbst festzustellen und so zu verhindern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Feststellung macht. Doch es hat in allen Fällen, die ihm im Zusammenhang mit der Fichenaffäre vorgelegt worden sind, einen geradezu peinlichen Slalom um die Frage herum gemacht, ob der Bundesrat über eine ausreichende gesetzliche Gurndlage verfügt habe.

 

Als der Fall Amann vor dem Bundesgericht verhandelt wurde, wurde der Anwalt von Hermann Amann gefragt, wieso er eigentlich in dieser Sache nie eine Beschwerde beim Bundesrat eingereicht habe. Seine Antwort war, man beschwere sich nicht beim Verbrecher über den Verbrecher. Daraufhin regte der Vertreter des Bundesrates an, den Anwalt wegen dieser Aussage mit einer Ordnungsstrafe zu belegen. Immerhin war das Bundesgericht so weise, dies nicht zu tun; heute besteht Gewissheit, dass wegen des Fehlens der gesetzlichen Grundlage der Bundesrat und die Bundespolizei jahrzehntelang verbrecherisch gehandelt haben.

 

 

Ein senkrechter Bürger

 

Hätte der senkrechte Schweizer Bürger Hermann Amann nicht während Jahren diesen Prozess geführt und dabei mehr als 30'000 Franken aufgewendet, wäre es nie zu einer derartigen Feststellung in Strassburg gekommen. Ihm und seiner Zähigkeit, ideell unterstützt von der SGEMKO, ist es zu verdanken, dass letzte Klarheit geschaffen worden ist. Dabei fiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Strassburg einstimmig; auch die beiden Schweizer Bürger, die als Richter im Gerichtshof tätig sind, haben zugestimmt.

Das Urteil setzt gewissermassen den Schlussstrich unter die Fichenaffäre. Man dankt für die Klärung.

 

Verantwortlich für diese Seite: lic.iur. Ludwig A. Minelli, Rechtsanwalt, Forch-Zürich

http://ourworld.compuserve.com/homepages/ludwig_a_minelli/aktuelle.htm                                                        Zurück nach oben

 

 

Unser Webmaster hilft Ihnen, sich dagegen umfassend zu schützen *). Schreiben Sie ihm doch ganz einfach ein E-Mail: HIER clicken !

 

Oder möchten Sie etwa, dass Ihre E-Mails überwacht und gespeichert werden ?     Wohl kaum . . .

 

 

*)

Es ist nicht strafbar, Bürgerinnen und Bürger zu lehren, wie sie ihre Privatspäre schützen können – Bitte lesen Sie weiter:

 

----- Original Message -----                        

Bitte schreiben  auch Sie  dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten !

From: <Philipp.Stuessi@edsb.admin.ch>

Sent: Tuesday, June 25, 2002 9:28 AM

Subject: AW: Flächendeckende Überwachung des Volkes

 

Sehr geehrter Herr xyz

 
Besten Dank für Ihr E-Mail. Sicherlich können Sie ausländische Mail-Konten
benutzen oder Websites auserhalb der Schweiz hosten lassen, so wie Sie es
beschreiben.
Darauf hinzuweisen ist nicht strafbar.
 
Wir haben mehrfach empfohlen, sichere Mail-Systeme zu verwenden (wie z.B.
PGP www.pgpi.org , www.hushmail.com, www.perfectlyprivate.com  etc.). Eine
Garantie für die Sicherheit eines bestimmten Systems können wir jedoch nicht
abgeben.
 
Mit freundlichen Grüssen
Philipp Stüssi

_____________________________

Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter
Swiss Federal Data Protection Commissioner
Philipp J. Stüssi, lic. phil. nat.  wiss. Mitarbeiter
Feldeggweg 1   CH-3003 Bern
Tel  +41 31 325 84 85          Fax +41 31 325 99 96

philipp.stuessi@edsb.admin.ch      http://www.edsb.ch/

Die obiger Antwort zugrunde liegende Anfrage an den

Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten lautete wie folgt:

----- Original Message -----

To:philipp.stuessi@edsb.admin.ch

Sent: Saturday, June 22, 2002

Subject: Flächendeckende Überwachung des Volkes


Sehr geehrter Herr Stüssi

 

Zum Skandal der flächendeckenden Überwachung des E-Mail-Verkehrs sämlicher schweizer Bürgerinnen und Bürger   –zudem ohne dass irgend ein regimedevoter Provider die Beamter-Opfer hievon in Kenntnis setzt (...)   habe ich noch einen Link im Internet gefunden, den ich Ihnen untenstehend mitsamt des beissenden Inhalts der Seite weiterleite.

 

Es würde mich schon sehr interessieren, wie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte bei derart neuerlichen Skandalen (alter Wein in neuen Schläuchen) durch Taten(!) reagiert.

 

Es würde mich vorallem aber interessieren, ob die Publikation im Internet einer Anleitung, wie man die helvetische Bespitzelung (in Leserbriefen ist von Gestapo-Methoden und Bananenrepublik die Rede)

umgehen kann, in irgend einer Weise strafbar sein könnte und insbesondere auf diese Frage ich Ihnen für eine *klare* Antwort dankbar wäre. Es gibt namentlich vorab u.a. zwei Möglichkeiten: Die SchweizerInnen werden aufgerufen, Ihre schweizer Mailkonti und Website-Hostings generell aufzuheben (die Provider dürften hell begeistert sein) und bei einem Provider in Rechts-staaten zu eröffnen sowie sich zum Empfangen und Senden von Mails via Dial-Up bei einem ausländischen Provider und nicht in einem Gestapostaat einzuwählen. Es gibt auch die Möglichkeit des Redirecting über das beamtensichere Freenet, etc. Der Schutz persönlicher Daten sowie die EMRK sind ja für Sie von Amtes wegen oberster Fokus, sodass Sie aufrichtigerweise daran interessiert sein müssten, das Schweizervolk vor Schindludereien gewisser Vögte zu warnen und solcherart Gesindel wider das eigene Volk in's Leere laufen zu lassen.

 

Auf Ihre Antwort warte ich mit grossem Interesse und bedanke mich im voraus dafür.

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Bitte wenden auch Sie sich an den  Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten !

Clicken Sie einfach  HIER (Ihr E-Mail wird von uns abhörsicher übertragen!)

 

Wenn Sie den EDSB besuchen möchten – HIER ist eine Wegbeschreibung mit berner Stadtplan

Sie dürfen gerne auch anrufen: Die Telefon-Nummer des EDSB lautet: 031 / 322 43 95

 

Und so hilft auch Ihnen der Eidgenösische Datenschutzbeauftragte – HIER clicken – Vielleicht müssen Sie halt auch mehrere Mails schicken, denn die Damen und Herren arbeiten und haben alle Hände voll zu tun mit der Aufsicht über die Bundesorgane – das erste Ziel der gesamten Tätigkeit des EDSB !

 

  Wichtig: Wenn Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte ganz einfach an unseren Webmaster , damit wir dann den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten bitten können, auch Ihnen zu helfen. Sie können hiezu unseren Privacy Remail Service kostenlos benutzen, damit Ihr E-Mail an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten nicht registriert und bespitzelt wird: Schreiben Sie einfach Ihre Fragen, indem Sie oben auf “HIER“ clicken. Ihr E-Mail wird dann ganz automatisch über unseren Remail-Service an den EDSB ausgeliefert.

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Hier sehen Sie so ein Bundesorgan – ein sogenannt "Eidgenössisches Verwaltungsgebäude".

Es befindet sich an der Taubenstrasse 16 in Bern.

Doch als Bürgerin und Bürger dieses, Ihres eigenen Landes, haben Sie keine Chance, einen Blick hinter die

Kulissen dieser Machtzentrale zu werfen. Sie hatten lediglich die "Chance" dafür zu zahlen.

Die sogenannt "politische Polizei" &Kons. hat hier ihre Bürotische...

Die Vögte anno 1291 davongejagt ? – Doch sie sind gleich rudelweise wieder da...

 

Fragen Sie IhrenVolksvertreter, den von Ihnen gewählten Gemeinderat, Grossrat,

Ständerat, Nationalrat... was sich hinter diesem Gemäuer verbirgt.

 Bei der Gelegenheit können Sie Ihren vornehmen Volksvertreter vorallem auch gleich fragen, weshalb er Sie, als seine Wählerin oder Wähler, flächendeckend bespitzeln lässt, indem auch sämtliche Ihre E-Mails ja nun überwacht und bespitzelt werden.

Haben Sie ihn dazu gewählt, damit er am 6. Oktober 2000 genau dies entschied?

Wussten Sie davon ?   Bitte lesen Sie doch einfach selber:

Hier Ihre “Volks“vertreter  |  Hier Bruno Frick “Orwell made in Switzerland“ .

 

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 Tipp: Unser Webmaster gibt Ihnen gerne die E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer Ihres Volksvertreters.

 

Wussten Sie schon...

 Die Total-Überwachung aller Schweizerinnen und Schweizer

 

© SonntagsZeitung vom 30. Juni 2002, Seite 2                                                                                                       Zurück nach oben

 

Bundesrat plant für alle Bürger einen PIN-Code

 

Der oberste Datenschützer warnt vor der totalen digitalen Überwachung

 

BERN - Klammheimlichhat der Bundesrat am letzten Mittwoch das Projekt «Eidgenössischer Personen-identifikator» beschlossen. Was verwaltungstechnisch tönt, ist von grösster Brisanz: Das Bundesamt für Statistik muss ein Projekt erarbeiten, mit dem jeder Einwohner mit einer Nummer versehen werden kann. Damit soll die elektronische Registrierung der Bürger erleichtert und zugleich die Verknüpfung der in unzähligen Registern von Bund, Kantonen und Gemeinden enthaltenen Personendaten ermöglicht werden. Auf die sonst übliche Information hat der Bundesrat verzichtet. [...] Man wolle... im frühen Zeitpunkt des Projektes keine Diskussion, begründet das Departement Dreifuss das Schweigen.

 

Das ist verständlich, denn das Projekt birgt Zündstoff: Wird es umgesetzt, riskieren Schweizerinnen und Schweizer zu gläsernen Bürgern zu werden. Big Brother steht vor der Tür. Die elektronische Personen-identifikation und die systematische Spurensuche werden massiv erleichtert. Davor hat der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür die zuständigen Ämter während Monaten gewarnt.

Doch er wurde im Bundesrat gar nicht erst zur Kenntnis genommen.

 

Stattdessen nimmt jetzt ein Projekt seinen Gang, in dem jeder Bürger eine Art PIN-Code erhalten soll. Mit diesem würde er in allen Verwaltungsdatenbanken - Einwohner-, Zivilstands-, Stimmrechts- und Steuer-register - ,aber auch in den Datenbanken der obligatorischen Sozialversicherungen - Krankenkasse und AHV - geführt. Der «Identifikator» ist zudem für die zukünftige elektronische Verwaltung gedacht: Für digitale Amtsgeschäfte, E-Voting und für die elektronische Identifikationskarte würde der Code als Identifikations-mittel dienen.

 

Thür fordert einen Marschhalt und eine öffentliche Diskussion

Was der Bundesrat hinter verschlossenen Türen angeschoben hat, ist in anderen Ländern ein kontrovers diskutiertes Thema. In Frankreich haben Experten in einem Bericht die dortigen Pläne äusserst skeptisch beurteilt. Der Bericht kam zum Schluss, dass es den einheitlichen Personencode weder für statistische Zwecke noch für das E-Government brauche . Und die Experten warnten vor den möglichen Angriffen auf die Privatsphäre. Mit den einfachen Verknüpfungsmöglichkeiten werden Rasterfahndungen problemlos möglich. Auch können auf einfachste Weise Persönlichkeitsprofile erstellt werden, wenn Personalien, Zivilstands-, finanzielle und medizinische Daten, Angaben zum Stimmverhalten und Aufenthaltsdaten kombiniert werden.

 

Im Bundeshaus wiegelt man indes ab: Der «Identifikator» würde alleine statistischen Zwecken dienen, sagt Dreifuss-Sprecherin Susanne Auer. Und für alle zukünftigen Anwendungen werde man selbstverständlich... die Erfordernisse des Datenschutzes genau beachten.

Hanspeter Thür ist alarmiert und lässt sich nicht beruhigen. «Hier wird nicht bloss eine ungefährliche Fortsetzung der AHV-Nummer geplant», ist er überzeugt und warnt: «Der Identifikator hat ein enormes Gefahrenpotenzial.» Der Datenschützer mag auch nicht daran glauben, dass gefährliche und missbräuch-liche Anwendungen mit strengen gesetzlichen Schranken verhindert werden können: «Was technisch möglich ist, wird irgendwann auch gemacht», fürchtet Datenschützer Thür. Er fordert deshalb einen Marschhalt: «Bevor der Bundesrat ein Projekt mit einem solchen Gefahrenpotenzial definitiv beschliesst, braucht es eine öffentliche Diskussion und einen politischen Entscheid.» Der Daten-schutzbeauftragte will vom Bundesrat, dass zuerst Alternativen sowie Vor- und Nachteile des Personen-identifikators geprüft werden. Denn, so Thür: «Der Identifikator ist keine Notwendigkeit, er ist höchstens «nice to have». Es ist aber fraglich, ob das die enormen Risiken rechtfertigt.»

 

Migranten im Visier

Ein elektronisches Gesichtserkennungssystem überprüft demnächst auf dem Flughafen Zürich alle ankom-menden Passagiere. Die Flughafenpolizei will mit dem Pilotprojekt Ausländer erfassen, die illegal in die Schweiz einreisen wollen. Die von einer deutschen Firma gelieferte Überwachungstechnik ist bereits geliefert worden, schreibt der «Spiegel» in seiner morgigen Ausgabe. Die Zürcher Polizei verweigerte weitere Auskünfte über den Zweck des Systems, das erstmals offiziell an einem Flughafen eingesetzt wird.

Ulrich Neracher, Spezialabteilungs-Chef der Zürcher Flughafenpolizei, hatte im Mai gegenüber dem «Bund» erklärt, die Gesichter würden mit einer speziellen Videokamera gefilmt und die Proportionen elektronisch vermessen: etwa der Abstand der Augen zueinander, zur Nase oder zum Mund. Rund 250 derartige Messpunkte seien für ein qualitativ einwandfreies Bild nötig; die codierten Punkte, nicht aber die Videobilder würden gespeichert, maximal 30 Tage. Im Visier hat die Polizei Migranten ohne gültige Personen- und Reisedokumente. Ihre Rückschaffung soll erleichtert werden. Für den Pilotversuch gibt es laut Bruno Baeriswyl, Zürcher Datenschutzbeauftragter, derzeit keine rechtliche Grundlage. Seine Einwände seien nicht berücksichtigt worden, sagte Baeriswyl der SonntagsZeitung, er werde seine Vorbehalte darum nochmals erneuern. Beim Bundesamt für Flüchtlinge wollte sich zum Pilotprojekt niemand äussern; der Versuch sei «eine Angelegenheit der Zürcher Polizei».

 

 

 

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Und wenden  auch Sie  sich an den Eidgenössischen Datenschutzbeaiftragten – HIER clicken

 

 

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